COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT für die Sportausübung

Stand:10.04.2022 – Änderungen vorbehalten!

 

Die mit 05.03.2022 neu in Kraft tretende Regelung der COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt auch Auswirkungen auf den Sport mit sich. Das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Wir als SPORTUNION Wolkersdorf sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigenverantwortung der Funktionäre, Mitglieder, TrainerInnen und SportlerInnen setzen!

Deshalb gilt, dass SportlerInnen, TrainerInnen sowie BetreuerInnen, die sich krank fühlen, nicht am Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.

Jegliche Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei stehen natürlich weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen im Verein und auf der Sportstätte an oberster Stelle.

COVID-19 Symptome

Häufig: Fieber, Trockener Husten, Schnupfen, Müdigkeit, Störung/Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Lungenentzündung

Selten: Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Atembeschwerden, Kurzatmigkeit

 

Jeder am Trainings- und Wettkampfbetrieb Beteiligte ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!

 

Verantwortlichkeiten – COVID-19-Beauftragte/r

Karl Biedermann

Mail: k.biedermann@sportunion.at

Tel: 0699 10477859

 

Vorgaben laut Verordnung

  • Bei der Sportausübung und für Zuschauer auf nicht-öffentlichen Sportstätten (= Turnhalle, Bewegungsräume, Sportplatz etc. – Outdoor/Indoor) und an öffentlichen Orten gilt die 3G Regel nicht mehr.
  • Es gilt aber eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen(Gängen, Garderoben). Während dem Sport muss keine Maske getragenwerden. Mindestabstandsempfehlung 1,5 m.

Es ist kein 3G-Nachweis mehr notwendig!

  • , die aktuellen Vorgaben der Vereinsführung bzw. des Sportstättenbetreibers sind einzuhalten.

 

Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur

  • Am Ein-/Ausgang, im Spiel- und Trainingsbereich sowie in den WC-Anlagen der Sportstätte sind ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung zu stellen. Wenn die Sportstätte eine Waschmöglichkeit bietet, soll die Desinfektion durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden.
  • Verbindungsbauwerke einschließlich Gang-, Stiegen- und sonstige allgemein zugängliche Bereiche sind ausschließlich zum Zweck des Durchgangs zu den Hallen des Sportzentrums betreten. Das Verbleiben in den Gängen ist zu vermeiden!
  • Bei geschlossenen Räumen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten.
  • Grundsätzlich ist auf eine regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion aller Kontaktoberflächen zu achten.
  • Stark genutzte Handkontaktflächen (Türgriffe, Geländer, Armaturen, etc.) sollen auch während der Veranstaltung in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.

 

Hygienemaßnahmen für Infrastruktur und Material

  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sind die Hände zu waschen. Ist dies nicht möglich, sind die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene zu verwenden.
  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, Handläufe, usw.) werden voraussichtlich mehrmals täglich durch das Hallenpersonal desinfiziert.
  • WC-Anlagen, Duschen und Umkleidekabinen werden täglich gereinigt und desinfiziert.
  • Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften) während der Trainingseinheit wird empfohlen.
  • Werden Sportgeräte (Matten, Hanteln, etc.) von unterschiedlichen SportlerInnen verwendet, so sind diese zu desinfizieren.
  • Informationen über Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sowie Verhaltensregeln werden mit Aushängen kommuniziert.

 

Regelung betreffend Nutzung sanitärer Einrichtungen

  • Für SportlerInnen, BetreuerInnen sowie im Veranstaltungsfall für ZuschauerInnen stehen ausreichend Toiletten zur Verfügung.
  • WC-Anlagen werden im Regelbetrieb einmal täglich sowie an Spiel- und Veranstaltungstagen mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert.

 

Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen

  • Die allgemeinen Hygienestandards (regelmäßiges Händewaschen und –desinfizieren) werden von allen MitarbeiterInnen eingehalten.